SAUDISCHER DIPLOMAT
: Hausangestellte kann vor Gericht klagen

ERFURT | Einem saudi-arabischen Diplomaten, der seine Hausangestellte ausgebeutet und misshandelt haben soll, darf in Deutschland der Prozess gemacht werden. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (5 AZR 949/11) in Erfurt hervor. Da der Attaché inzwischen die Bundesrepublik verlassen habe, sei seine Immunität erloschen, erklärten die obersten Arbeitsrichter gestern. Er habe seine diplomatischen Vorrechte damit auch rückwirkend für seinen Aufenthalt in Deutschland verloren. (dpa)