das wichtigste
: Kein Geld für Serben

Oberlandesgericht Köln lehnt Schadenersatz für Nato-Bombenangriff auf Kleinstadt Varvarin ab

FREIBURG taz ■ Deutschland muss den zivilen Opfern eines Nato-Bombenangriffs im Kosovokrieg keinen Schadenersatz zahlen. Dies entschied gestern das Oberlandesgericht (OLG) Köln.

Beim Angriff auf eine militärisch unbedeutende Brücke im serbischen Varvarin kamen im Mai 1999 zehn Menschen ums Leben, 17 wurden schwer verletzt. 35 Kläger verlangen insgesamt 535.000 Euro Schadenersatz von Deutschland. Zwar waren deutsche Flugzeuge am Angriff nicht beteiligt, die Kläger werfen der Bundesregierung aber vor, gegen die Auswahl des Ziels kein Veto eingelegt zu haben. Deutschland werde stellvertretend für die Nato verklagt. Wie schon die Vorinstanz, das Landgericht Bonn, schloss das OLG Köln völkerrechtliche Ansprüche der Kläger generell aus. Nach einem Krieg könnten nur Staaten, nicht aber einzelne Bürger Reparationen fordern. Neu ist dagegen die Auffassung der Kölner Richter, dass Amtshaftungsansprüche auf der Grundlage von deutschem Recht grundsätzlich auch nach kriegerischen Auseinandersetzungen möglich seien. Das Bonner Landgericht hatte dies noch verneint. Dieser kleine strategische Erfolg nutzte den Klägern aber nichts, denn im konkreten Fall verneinte das OLG den Anspruch. Es sei nicht bewiesen, dass Deutschland in die Zielplanung für diesen Luftangriff einbezogen war. In der Nato gelte das Prinzip „need to know“, wonach jeder nur so viel Informationen erhalte, wie er für den Einsatz benötige.

Das Gericht ließ die Frage offen, ob der Angriff auf die Brücke und der Kosovokrieg insgesamt gegen Völkerrecht verstießen. Die Kläger haben Revision zum Bundesgerichtshof angekündigt. CHRISTIAN RATH