Lohnnebenkosten

Unter Lohnnebenkosten (neuerdings auch: Lohnzusatzkosten) werden in Deutschland alle Lohnanteile verstanden, die nicht der direkte Arbeitslohn sind. Anders als oft vermutet sind dies auch Urlaub, Dienstwagen, Betriebsausflüge usw. – und nicht bloß die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Unter Rot-Grün wurde der Rentenbeitrag von 20,3 Prozent (1998) auf jetzt 19,5 Prozent gesenkt. Der Krankenkassenbeitrag, der 98 bei 13,9 Prozent lag, stieg dafür an. Dank Reform wurde er zuletzt bei 14,2 Prozent stabilisiert. Am 1. Juli sank der Beitrag um 0,9 Prozentpunkte: Die Hälfte hiervon kommt nun den Arbeitgebern zugute und wird den Arbeitnehmern abgezogen. Gleich geblieben sind Pflege bei 1,7 und Arbeitslosenversicherung bei 6,5 Prozent. UWI