Witwe von KZ-Häftling kriegt doch Geld

DÜSSELDORF dpa | Nach jahrelangem Rechtsstreit haben sich das Land Nordrhein-Westfalen und die Witwe eines Auschwitz-Überlebenden auf eine Beihilfezahlung geeinigt. Die in Niederbayern lebende Eva B. soll rückwirkend von März 2009 an monatlich 600 Euro erhalten. Ihr Mann hatte wegen gesundheitlicher Schäden eine Rente bekommen. Doch nach seinem Tod hatten die Behörden behauptet, dass sein Herzleiden gar nicht auf die Zeit im KZ zurückzuführen war, und seiner Frau die Hinterbliebenenrente verweigert.

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