POLIZEIDIENST
: Bewerber darf trotz Tattoos zum Test

AACHEN | Ein Bewerber für den Polizeidienst darf nicht von Einstellungstests ausgeschlossen werden, weil er Tattoos von den Schultern bis zu den Unterarmen hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen und gelangte damit zu einer anderen Auffassung als das Landesamt für die Polizeiausbildung, das den Bewerber mit Hinweis auf dessen „mangelnde Eignung“ abgewiesen hatte. Es hatte sich darauf berufen, dass gut sichtbare Tätowierungen mit der Neutralität eines Polizisten nicht in Einklang zu bringen seien. (afp)