Kaffeehändler soll entschädigen

Aktivist:innen protestieren gegen die Neumann-Gruppe. Sie fordern, dass der Roh­kaffee­händler Entschädigungen für Enteignungen in Uganda zahlt und sich für ein Lieferkettengesetz einsetzt

In der Hafencity protestierten gestern Aktivist:innen gegen die Weigerung eines Kaffeehändlers, Entschädigungen für Enteignungen in Uganda zu zahlen, und forderten ein Lieferkettengesetz. Die Neumann Kaffee Gruppe (NGK) mit Sitz in Hamburg ist Weltmarktführer im Rohkaffeehandel.

„Vertreibung in Uganda verhindern, Lieferkettengesetz jetzt!“, stand auf den Plakaten. „Vertriebene klagen ihre Rechte ein. Neumann Kaffee Gruppe verweigert Entschädigung“, kritisierte die Hamburger Initiative Lieferkettengesetz, ein breites Bündnis aus Kirchen, Menschenrechtsgruppen und Umweltverbänden. Die Aktivist:innen brachten symbolisch Grabsteine und zerstörte Häuser mit, um auf die Menschenrechtsverletzungen des Konzerns aufmerksam zu machen.

„Wir fordern von dem Geschäftsführer David M. Neumann, sich deutlich zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen zu bekennen und sich öffentlich für ein Lieferkettengesetz auszusprechen“, sagte Thomas Dürmeier vom Verein Goliath­watch. „Mit einem Lieferkettengesetz hätten die Kleinbauern unter menschenwürdigen Bedingungen ihr Land übertragen. Der Neumann-Gruppe wäre ein jahrelanger Rechtsstreit und ein erheblicher Imageschaden erspart geblieben“, so Dürmeier.

Seit 19 Jahren profitiere die Neumann Kaffee Gruppe davon, „Landflächen in Uganda für den Kaffeeanbau nutzen zu können, während viele Menschen auf Grund der Vertreibung in bitterer Armut leben“, kritisiert Julia Sievers vom Verein Agrar Koordination. „Wir fordern die Neumann Kaffee Gruppe auf, die Vertriebenen angemessen zu entschädigen. Auch Unternehmen, die Kaffee von Neumann beziehen, sollten sich dringend dafür einsetzen“, so Sievers.

4.000 Menschen wurden 2001 im Bezirk Mubende in Uganda vertrieben, teils von der Armee mit Gewalt, damit die ugandische Regierung mit der Neumann Kaffee Gruppe einen Pachtvertrag abschließen konnte. Nach der Klage der Vertriebenen wurde das Gerichtsverfahren in Uganda über viele Jahre hinweg verschleppt. (taz)