BUNDESVERFASSUNGSGERICHT ZU NPD-PLAKAT
: Menschenwürde verdrängt Meinungsfreiheit

FREIBURG Das NPD-Plakat „Polen-Invasion stoppen!“ bleibt verboten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht gestern Nachmittag entschieden. Es lehnte dabei eine Klage der NPD ab. Das Plakat zeigte unter anderem drei Krähen, die nach einem Bündel Euroscheine picken. Es sei naheliegend, so Karlsruhe, darin einen Vergleich der in Deutschland lebenden Polen mit krähenartigen Vögeln, die sich über Geld hermachen, zu sehen. Dadurch werde den Angegriffenen ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten abgesprochen. Das Verbot des Plakats sei zwar ein Eingriff in die Meinungsfreiheit, doch in der Abwägung von Menschenwürde und Meinungsfreiheit habe Erstere immer Vorrang. „Diesen die Belange der Meinungsfreiheit verdrängenden Effekt müssen die Gerichte beachten“, so die Richter. Das Uecker-Randower Landratsamt hatte die umstrittenen NPD-Wahlplakate abhängen lassen. Dagegen hatte die NPD zunächst erfolgreich beim Verwaltungsgericht Greifswald geklagt, während das Oberverwaltungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern letztes Wochenende das Verbot bestätigte. CHR