STUDIENGEBÜHREN
: Turbostudent muss komplett zahlen

BERLIN | Auch wer unter der Regelstudienzeit bleibt, muss an einer privaten Hochschulen den vollen Preis zahlen. Das entschied das Amtsgericht Arnsberg am Mittwoch. Ein Student der Fachhochschule für Oekonomie und Management (FOM) hatte bis zum Master-Abschluss vier statt elf Semester gebraucht (taz berichtete). Nach dem Abschluss stellte er die Zahlung der Gebühren ein. Zu Unrecht, wie das Gericht befand: Der Studienvertrag sehe keine Semestergebühren vor, sondern einen verbindlichen Gesamtpreis. (taz)