Kritik an Energiepolitik

Vor allem für Haushalte und kleine Unternehmen sei der Strom zu teuer, bemängelt der Bundesrechnungshof

Der Bundesrechnungshof hat kurz vor Ende der Wahlperiode Wirtschafts- und Energieminister Peter Altmaier (CDU) ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Die Strompreise für Privathaushalte seien die höchsten in Europa, die Energiewende teuer und die „Blackout“-Gefahr unterschätzt, kritisieren die Prü­fe­r:in­nen im Berichtsentwurf zur „Umsetzung der Energiewende“, der Reuters am Dienstag vorlag. „Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) steuert die Energiewende im Hinblick auf die gesetzlichen Ziele einer sicheren und preisgünstigen Versorgung mit Elektrizität weiterhin unzureichend“, heißt es dort. Angesichts der Strompreise empfehle man eine grundlegende Reform der staatlichen Abgaben. „Anderenfalls besteht das Risiko, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und die Akzeptanz für die Energiewende zu verlieren.“

Die Preise für Großverbraucher der Industrie seien moderat, die für Privathaushalte und kleinere Betriebe lägen aber teils um über 40 Prozent höher als im EU-Durchschnitt. „Der Anteil der Energieausgaben privater Haushalte an den Nettokonsumausgaben betrug in den Jahren 2017 bis 2019 durchschnittlich zwischen 8,8 und 9,3 Prozent“, wird vorgerechnet. „Haushalte mit einem niedrigen Nettoeinkommen gaben im Jahr 2019 mit 11,2 Prozent einen größeren Anteil der Nettokonsumausgaben für Energie aus.“ Weitere Kosten drohten von den Stromnetz-Gebühren. Der Ausbau der Leitungen werde bis 2030 bis zu 85 Milliarden Euro teuer sein, die über die Gebühren finanziert würden.

Dagegen seien energieintensive Großbetriebe weitgehend von Abgaben befreit, ihre Stromkosten lägen lediglich im europäischen Mittelfeld. Das Ministerium definiere nicht genau, was es mit dem Ziel „preisgünstiger Versorgung“ meine. Dann „kann es auch nicht beurteilen, ob und wie es eingreifen müsste, um eine preisgünstige Stromversorgung zu gewährleisten“. Das Wirtschaftsministerium rechtfertigt sich laut Rechnungshof beim Thema Bezahlbarkeit mit dem Hinweis, man könne diese nicht an einem Indikator festmachen. Es gehörten etwa auch Inflationsrate oder Einkommensentwicklung dazu. Die Prü­fe­r:in­nen akzeptieren dies nur teilweise und verlangen eine schärfere Definition von Bezahlbarkeit. (rtr)