Anklage im Fall Högel

Im Zusammenhang mit der Klinik-Mordserie in Oldenburg und Delmenhorst lässt das Landgericht die Anklage gegen ehemalige Klinikchefs zu

Das Landgericht Oldenburg hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen fünf teils ehemalige Mit­ar­bei­te­r:in­nen und Verantwortliche des Klinikums Oldenburg teilweise zum Hauptverfahren zugelassen.

Das Verfahren steht in Zusammenhang mit der Mordserie des ehemaligen Krankenpflegers Niels Högel und betrifft drei Todesfälle im Klinikum Oldenburg und 60 Todesfälle im Klinikum Delmenhorst. Die Staatsanwaltschaft wirft den fünf Ärz­t:in­nen und Verantwortlichen – ein ehemaliger Geschäftsführer, ein ehemaliger ärztlichen Leiter der kardiologischen Intensivstation, ein Leiter des Bereichs Pflege der kardiologischen Intensivstation, eine ehemalige Pflegedirektorin sowie ein ärztlicher Leiter der Anästhesiestation des Klinikums Oldenburg – Totschlag durch Unterlassen vor. Eine eventuelle Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung oder der Nichtanzeige geplanter Straftaten sei infolge von Verjährung nicht Gegenstand der Anklage.

Nicht zugelassen hat das Gericht die Anklage, soweit sie 60 Todesfälle im Klinikum Delmenhorst betrifft. Der Anklagevorwurf bezieht sich darauf, dass die Beschuldigten die Tötung der Pa­ti­en­t:in­nen hätten verhindern müssen. Nach Auffassung des Gerichts habe keine rechtliche Pflicht zu einem derartigen Handeln bestanden. (taz)