HEBAMMEN UND KASSEN
: Teileinigung im Vergütungsstreit

BERLIN | Hebammenverbände und gesetzliche Krankenkassen haben im Streit über die Vergütung von Geburtshilfen freiberuflicher Hebammen einen Kompromiss erzielt. Wie die drei beteiligten Berufverbände gestern in Berlin mitteilten, verständigten sie sich mit dem GKV-Spitzenverband auf eine „Teilanhebung der Vergütungspositionen mit Wirkung zum 1. Juli“. Die Erhöhung solle als Ausgleich der zum gleichen Termin gestiegenen Prämien zur Berufshaftpflicht dienen.

Der Deutsche Hebammen Verband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands und das Netzwerk der Geburtshäuser betonten ausdrücklich, dass es sich nur um eine Teileinigung handele. Die diesjährigen Vergütungsverhandlungen seien noch keineswegs abgeschlossen. An unbefriedigenden Vergütungssituation der rund 16.000 Geburtshelferinnen habe sich noch nichts geändert. Angaben zur genauen Höhe der Vergütung wurden nicht gemacht.

Seit mehr als zwei Jahren beklagen Hebammen zu niedrige Einkommen. Ihr größtes Problem ist die zwingende Berufshaftpflichtversicherung. (epd)