Schluss mit Faxen

Urteil: Gegen lästige Werbung per Fax kann sich jeder wehren. Denn sie verstößt gegen das Wettbewerbsrecht

LEIPZIG taz ■ „Zigaretten und Medikamente billiger!“ – viele deutsche Verbraucher ärgern sich über derartige Angebote, die ungefragt per Fax kommen. Das hat ein Ende. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) darf einer Firma und dessen Geschäftsführer verbieten, Werbe-Faxe zu senden. So entschied jetzt das Verwaltungsgericht Köln (Az. 11 L 765/05).

In dem konkreten Fall ging es um eine britische Firma, die unter Überschriften wie „Aufgedeckt: Billigprodukte sind häufig Qualitätsware“ für ihre teuren Fax-Dienste warb. Verbraucher hatten sich über diesen „Fax-Spam“ bei der RegTP beschwert. Diese glaubte lange Zeit, nichts gegen zwielichtige Anbieter tun zu können, wurde dann aber doch aktiv. Mittlerweile hat sie schon hunderte teure Rufnummern abschalten lassen. Das Gericht hat sie nun darin bestärkt.

Die Verbote seien durch das Wettbewerbsrecht gedeckt, entschieden die Kölner Richter. Und: Der Geschäftsführer könne haftbar gemacht werden. Damit kann ein Chef nicht mehr wie bislang einfach mit einer neuen Firma weitermachen, wenn seine alte aufgeflogen ist.

MATTHIAS BERGT

Spam-Opfer können sich an die RegTP wenden, und zwar per Fax (0 63 21/9 34-1 11) oder per Mail (rufnummernspam@regtp.de)