BESCHLUSS
: Niederlage für Kindsmörder Gäfgen

FRANKFURT | Der Prozess gegen den Kindsmörder Magnus Gäfgen wird nicht wieder aufgerollt. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies eine Beschwerde Gäfgens gestern zurück. Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Die Polizei wähnte den Jungen noch am Leben und drohte Gäfgen mit Gewalt. 2003 wurde Gäfgen wegen des Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Die Verurteilung Gäfgens beruhe im Wesentlichen auf seinem Geständnis in der Hauptverhandlung, hieß es gestern. Eine festgestellte Verletzung der Menschenrechtskonvention wegen der Androhung von Folter bei der Vernehmung habe darauf keinen Einfluss gehabt. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist rechtskräftig. Gäfgen bleibt jetzt noch der Gang vor das Bundesverfassungsgericht, so ein Gerichtssprecher.

Seit der Verurteilung klagt der 37-jährige Gäfgen durch alle Instanzen. Eine gegen das Urteil eingelegte Revision verwarf der Bundesgerichtshof 2004 als offensichtlich unbegründet. (dapd)