Brebau nur latent rassistisch

Diskriminierende Vorgaben des Wohnungs-Unternehmens sollen nur auf dem Papier bestanden haben. Und schuld daran war nur ein Abteilungsleiter

Ein Untersuchungsbericht hat Bremens städtische Wohnungsbaugesellschaft Brebau von Vorwürfen entlastet, sie habe Menschen anderer Hautfarbe oder Religion bei der Wohnungsvergabe systematisch diskriminiert. Zwar habe es nicht vertretbare und sofort abzustellende Vorgaben gegeben, sagte der beauftragte Sonderermittler Matthias Stauch bei der Vorstellung des Berichtes. Diese hätten aber im Ergebnis nicht zu tatsächlichen Diskriminierungen geführt.

„Die von einem Abteilungsleiter ohne Kenntnis der Geschäftsführer in Kraft gesetzte „Zielgruppen-Definition“ für Wohnungssuchende war diskriminierend und rechtswidrig“, betonte Stauch. Radio Bremen hatte darüber berichtet, dass vermerkt werden sollte, ob Be­wer­be­r*in­nen Schwarz sind, welche Sprachkenntnisse sie haben, ob sie Kopftuch tragen und Ähnliches.

Finanzsenator und Brebau-Aufsichtsratschef Dietmar Strehl (Grüne) kritisierte: „Das Erfassen unter anderem der Hautfarbe und ob ein Kopftuch von Wohnungssuchenden getragen wird, ist unsäglicher struktureller Rassismus. Diejenigen, die dies veranlasst haben, müssen die Brebau verlassen.“ Der Aufsichtsrat behalte sich Maßnahmen gegenüber den Geschäftsführern vor, sagte er mit Blick auf laufende Verfahren der Staatsanwaltschaft und der Landesdatenschutzbeauftragten.

Strehl zeigte sich erleichtert, dass die Auswertung der faktischen Wohnungsvergabe ein anderes Bild zeige, als die „Zielgruppen-Definition“ vermuten lasse. „Es gab keine rassistische und sozial ungerechte Praxis“, so Strehl. Die Brebau gehört der Stadt Bremen und bewirtschaftet nach eigenen Angaben rund 11.000 eigene und verwaltete Wohnungen in fast allen Bremer Stadtteilen und dem Bremer Umland. Sie zählt 128 Mitarbeiter. (dpa/taz)