Lärmgegnern droht Schlappe

SCHÖNEFELD Flugrouten erneut vor Gericht

Den Anwohnern des Hauptstadtflughafens droht möglicherweise eine weitere Niederlage am Bundesverwaltungsgericht. Die Leipziger Richter zeigten am Dienstag wenig Bereitschaft, noch einmal Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für das Milliardenprojekt zuzulassen. Sie hatten den Beschluss 2006 letztinstanzlich genehmigt. Die Kläger werfen dem Brandenburger Infrastrukturministerium aber vor, sie zusammen mit dem staatlichen Flughafenbetreiber bei den Flugrouten getäuscht zu haben. Das höchste Verwaltungsgericht hatte erst im Oktober Anwohnerklagen für ein strengeres Nachtflugverbot abgewiesen. Bei einem Erfolg der neuen Klagen wäre der Eröffnungstermin im März 2013 zusätzlich gefährdet, ein Urteil soll es Ende Juli geben.

Die Inbetriebnahme war schon zwei Mal verschoben worden, weil der drittgrößte deutsche Flughafen nicht fertig ist. Ob das neue Datum zu halten ist, wollen die Betreiber bis August klären. In der Planfeststellung war als Grobplanung festgehalten, dass die Maschinen von den beiden Pisten des neuen Flughafens in Schönefeld schnurgerade abfliegen – obwohl die Deutsche Flugsicherung betont hatte, dass die Routen aus Sicherheitsgründen abknicken müssen. In diesem Sinn legte der Bund schließlich vor einem halben Jahr Routen fest, die stark von der Grobplanung abweichen.

Künftig werden Tausende Anwohner überflogen, die jahrelang glaubten, von Fluglärm verschont zu bleiben. Damit hätten sie der Flughafen und das Ministerium als Genehmigungsbehörde um ihre Klagemöglichkeit gebracht, kritisierte ihr Anwalt. „Sie wussten jahrelang, dass die Routen anders kommen würden.“ Sie hätten das jedoch bewusst verschwiegen, um höhere Kosten zu vermeiden, sagte er. (dpa)