CDU-Mann nur krankgemeldet: Landrat doch noch im Amt

Nach der Flutkatastrophe in Ahrweiler geht die CDU auf Distanz zu Jürgen Pföhler. Die Ermittlungen gegen mögliche Schuldige laufen weiter.

Jürgen Pföhler

Landrat Jürgen Pföhler ist erstmal krankgeschrieben Foto: Thomas Frey/dpa

FRANKFURT AM MAIN taz | Die bemerkenswerte Eilmeldung der Nachrichtenagentur AFP geht am Dienstagmorgen raus: „Landrat von Ahrweiler legt Amt nach Flutkatastrophe nieder“. Als Quelle nennt die Agentur den CDU-Kreisverband. Doch die Meldung, die auch die Regionalzeitung und der Landessender SWR verbreiteten, aber auch die taz, führt in die Irre. Denn der Landrat Jürgen Pföhler ist nach wie vor im Amt, seit dem 11. August ist er lediglich krankgeschrieben.

Ursache für das Missverständnis ist eine Erklärung der CDU-Kreistagsfraktion vom Montag: „Landrat Dr. Pföhler kann krankheitsbedingt sein Amt absehbar nicht mehr ausüben. Der Schritt, sein Amt nicht mehr wahrzunehmen, war daher notwendig und unausweichlich. Das Vertrauen der Menschen im Kreis Ahrweiler ist nicht mehr gegeben“, so hart formulierten seine Parteifreunde.

Das klang nach Rücktritt, ist in Wahrheit aber eine Krankmeldung. Mit ihrer Erklärung habe die Kreistagsfraktion einen Rücktritt des Landrats weder angekündigt noch gefordert, versicherte am Dienstag CDU-Kreisgeschäftsführer Michael Schneider der taz; seine Partei habe lediglich den politischen Wunsch nach einem Neuanfang formuliert, so Schneider.

Nach SPD und Grünen legt damit nun auch die CDU dem angezählten Landrat einen Rückzug nahe. Der 63-Jährige könnte unter Wahrung seiner Pensionsansprüche krankheitsbedingt seinen vorzeitigen Ruhestand beantragen.

Landrat löste Alarm aus, als erste Häuser schon weg waren

Nach der Flutkatastrophe vom 14. Juli, bei der allein im Kreis Ahrweiler mehr als 100 Menschen ihr Leben und Hunderte ihre Häuser verloren haben, war der Landrat als Chef der zuständigen Katastrophenbehörde in die Kritik geraten. Spät in der Nacht, als die Flutwelle bereits die ersten Häuser weggerissen hatte, löste der Landrat Katastrophenalarm aus.

Bis zuletzt hatte der Krisenstab den Menschen am Fluss geraten, in die oberen Stockwerke zu fliehen. Viele konnten sich nicht mehr retten, als die Häuser weggerissen wurden. Seit dem 6. August ermittelt die Staatsanwaltschaft unter anderem wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen.

„Das gilt es in dem üblichen rechtsstaatlichen Verfahren aufzuarbeiten“, schreibt die CDU jetzt und fügt an: „Aus unserem Verständnis kann man ein Amt jedoch nicht ausüben, wenn staatsanwaltliche Ermittlungen laufen.“ Anlass für die späte Distanzierung dürfte die Kreistagssitzung am Mittwoch sein. Die Grünen hatten einen Abwahlantrag eingebracht, die SPD einen Entschließungsantrag, der dem Landrat den Rückzug nahelegen sollte. Die CDU werde am Mittwoch wahrscheinlich dem SPD-Antrag zustimmen, so CDU-Geschäftsführer Schneider zur taz; welche Konsequenzen der Landrat daraus ziehen werde, wisse er nicht.

Am späten Dienstagnachmittag teilte der Landkreis auf taz-Anfrage mit, der Landrat werde nicht zurücktreten.

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