Mit Bafög in der Türkei studieren

LUXEMBURG dpa ■ Eine in Deutschland lebende Türkin hat Anspruch auf die deutsche Ausbildungsförderung (Bafög) für ein Studienjahr an einer türkischen Universität. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern in Luxemburg. Er war vom Verwaltungsgericht Sigmaringen angerufen worden, nachdem zuvor die zuständige Bafög-Behörde einen entsprechenden Antrag der Türkin abgelehnt hatte und deswegen verklagt worden war. Das höchste EU-Gericht stützte sich in seinem Urteil auf das Assoziationsabkommen zwischen der EU und der Türkei von 1980. Darin ist festgelegt, dass türkische Kinder, die in einem EU-Staat ordnungsgemäß bei ihren Eltern leben, bei entsprechenden Qualifikationen so wie Deutsche zum Schulunterricht und zur beruflichen Bildung zugelassen werden. Sie könnten auch „in diesem Mitgliedstaat Anspruch auf die Vorteile haben, die nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften in diesem Bereich vorgesehen sind“.