Fehmarnbelttunnel kann weitergebaut werden

EuGH rügt EU-Kommission wegen ungenauer Beihilfeprüfung, weist Rechtsmittel aber höchstrichterlich ab

Nächste Etappe im Rechtsstreit um den geplanten Ostseetunnel zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark: Am Mittwoch bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) höchstrichterlich ein Urteil des Gerichts der EU zu dänischen Staatshilfen für das Milliardenprojekt im Fehmarnbelt. Der Richterspruch von 2018 besagt, dass die EU-Kommission nicht genau genug geprüft habe, ob die Hilfen rechtens sind. Einsprüche gegen dieses Urteil wurden am Mittwoch abgewiesen, wie der EuGH in Luxemburg mitteilte (Rechtssachen C-174/19 und C-175/19).

Dennoch wies der EuGH am Mittwoch die Rechtsmittel der Fährbetreiber gegen Teile des damaligen Urteils ebenso ab wie die Einwände der Kommission. Die Reedereien Scandlines Dänemark und Scandlines Deutschland hatten, unterstützt durch das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung und weitere Reedereien, gegen von Dänemark zugesagte staatliche Hilfen geklagt und eine Wettbewerbsverzerrung kritisiert. Ihre Klage richtete sich gegen die EU-Kommission, die 2015 nicht einschritt. Das EU-Gericht gab den Reedereien 2018 in wichtigen Punkten recht.

Die Kommission hatte nach dem Urteil des EU-Gerichts bereits eine genauere Prüfung eingeleitet, auch gegen das Ergebnis dieser Prüfung ist wiederum geklagt worden. Eine Entscheidung in diesem Verfahren steht noch aus. Der Rechtsstreit könnte sich noch Jahre hinziehen.

Schleswig-Holsteins Verkehrs-Staatssekretär Thilo Rohlfs bewertete das Urteil als gute Nachricht: „Damit wurde auf dänischer Seite eine weitere Hürde auf dem Weg zur festen Fehmarnbeltquerung genommen.“ Damit rücke die geplante transeuropäische Verbindung wieder ein Stück näher. Eine Scandlines-Sprecherin sagte der Deutschen Presse-Agentur (dpa), die Entscheidung sei wie erwartet ausgefallen. Der Fokus von Scandlines liege nun auf der Genehmigung der EU-Kommission von 2020, die zunächst vom dänischen Staat und danach von Stena Line und Scandlines angefochten worden sei.

Das dänische Verkehrsministerium äußerte sich nicht zu dem Urteil. Eine Sprecherin der dänischen Baugesellschaft Femern A/S sagte der dpa: „Wir freuen uns, dass die Klage als unbegründet abgewiesen wurde.“

Laut Femern A/S laufen die Bauarbeiten für den Tunnel. Derzeit sind rund 60 Arbeitsschiffe im Fehmarnbelt im Einsatz. Auf dänischer Seite wurde Anfang Juli begonnen, den 18 Kilometer langen Tunnelgraben auszuheben. Mittlerweile laufen diese Arbeiten auch auf deutscher Seite. Bis Ende des Jahres soll der sogenannte Arbeitshafen bei Rødbyhavn auf Lolland fertig sein. (dpa)