GENTECHNIK-GEGNER
: Michael Grolm bleibt in Haft

BERLIN | Der Gentechnikgegner Michael Grolm bleibt weiterhin in Haft. Einen Antrag auf sofortige Entlassung, den sein Anwalt eingereicht hatte, lehnte das zuständige Landgericht Erfurt am Montag ab. Grolms Anwalt hatte argumentiert, dass die mehr als zweiwöchige Erzwingungshaft in keinem Verhältnis zur Tat und zur eigentlichen Strafe stünden.

Nachdem bereits die Weimarer Amtsrichterin Carolina Brauhardt, die auch den Haftbefehl gegen Grolm unterzeichnet hatte, seine Entlassung abgelehnt hatte, schloss sich nun der Erfurter Landesrichter Michael Grimm der Argumentation seiner Kollegin an: Grolm könne jederzeit den nötigen Offenbarungseid leisten und damit die Erzwingungshaft beenden.

Der Bioimker war im Jahr 2007 zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro oder alternativ zwei Tagen Haft verurteilt worden, weil er trotz Verbot ein Genmaisfeld betreten hatte. Der Aktivist entschied sich, nicht zu zahlen, sondern die Haftstrafe anzutreten. In diesem Fall muss ein Offenbarungseid geleistet werden: Der Verurteilte muss belegen, dass er nicht zahlen kann. Das hatte Grolm abgelehnt. (cbr)