Oberstes Gericht in Pakistan: Ayesha Malik ist die Erste

Erstmals seit der Staatsgründung zieht eine Frau in den Obersten Gerichtshof Pakistans ein. Schon zuvor setzte sie sich für Frauenrechte ein.

Porträt der Richterin Ayesha Malik

Setzte sich mit fünf von neun Stimmen durch: Ayesha Malik ist Pakistans erste Richterin Foto: Archiv

MUMBAI taz | Es ist nicht das erste Mal und wird wohl nicht das letzte Mal sein, dass Ayesha A. Malik für Schlagzeilen sorgt. Dieses Mal geht es nicht um eines ihrer Urteile, sondern um ihre Ernennung als erste Frau zur Richterin am Obersten Gerichtshof in Pakistan seit der Staatsgründung. Damit ist nun immerhin einer der sechzehn einflussreichen Richterposten weiblich besetzt.

Die 55-Jährige wurde medial von vielen Seiten in ihrem neuen Amt begrüßt. „Ihre Anwesenheit wird den Obersten Gerichtshof in vielerlei Hinsicht bereichern, unter anderem dadurch, dass sie endlich die Perspektive einer Frau in das höchste Gericht Pakistans einbringt, die schockierenderweise 74 Jahre lang gefehlt hat“, äußerte sich Reema Omer, Rechtsberaterin für Südasien bei der Internationalen Juristenkommission ICJ. Es müsse aber noch viel getan werden, damit solche Ernennungen nicht von einer Laune des Obersten Richters abhingen. Positive Rückmeldungen kamen unter anderem auch von der US-amerikanischen wie der deutschen Botschaft.

Die Abgeordnete Aliya Hamza Malik der regierenden Tehreek-e-Insaf-Partei (PTI) nannte es gar „historisch“. Malik in dieser Position lässt auf eine Stärkung der Rolle der Frau innerhalb der islamisch und konservativ geprägten Gesellschaft hoffen. Denn beim Thema Gleichberechtigung gibt es vieles nachzuholen.

Doch leicht war der Weg Maliks an diese Position keineswegs. Sie stieß zunächst auf Widerstand eines großen Teils der Anwaltschaft. Einige Kollegen drohten mit Streiks, sollte sie in den Obersten Gerichtshof einziehen. Im vergangenen September lehnte der Justizausschuss noch die Ernennung von Malik ab, nachdem sich vier von acht Mitgliedern gegen sie aussprachen. Als Grund wurde das zu geringe Dienstalter der heute 55-Jährigen genannt. Verhindern konnten die Gegner ihre Berufung aber nicht.

„Women in Law Pakistan“ verteidigt Ernennung

Die Organisation „Women in Law Pakistan“ verteidigte ihre Ernennung. Sie wurde ein zweites Mal von der pakistanischen Justizkommission für das Amt vorgeschlagen und konnte sich mit fünf von diesmal neun Stimmen durchsetzen.

Die vergangenen Jahre war Malik als Dozentin und seit 2012 als Richterin am Obersten Gericht von Lahore, der zweitgrößten Stadt des Landes, tätig. Eine von Maliks bemerkenswerten Entscheidungen war es, Jungfräulichkeitstests wie den „Zweifingertest“ in der pakistanischen Provinz Punjab im vergangenen Jahr als rechtswidrig zu erklären.

Bei der diskriminierenden Untersuchung wie dem „Zweifingertest“ soll nach Vergewaltigungsfällen mit dem Einführen von zwei Fingern der Grad der sexuellen Aktivität einer Frau ermittelt werden, was teilweise in die Beurteilung von Fällen einfloss. Doch dies habe „keinen forensischen Wert“, urteilte Malik 2021.

Die Mutter von drei Kindern machte ihr Abitur in London und studierte in Pakistans größter Stadt Karachi sowie in den USA an der Harvard Law School. Sie ist zudem Mitglied der International Association of Women Judges (IAWJ), einer Initiative zur Stärkung der Rolle der Frau durch Gleichberechtigung und Gerechtigkeit.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.