Karlsruhe verurteilt Regierung

EURO Parlament muss über Rettungsschirm informiert werden

KARLSRUHE rtr | Nachdem das Bundesverfassungsgericht am Dienstag die Informationsrechte des Bundestags bei der Eurorettung gestärkt hat, fordern nun auch die Länder mehr Rechte. „Nach dem heutigen Urteil ist somit klargestellt, dass Bundestag und Bundesrat in gleicher Weise frühzeitig und umfassend zu informieren sind“, erklärte die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) am Dienstag. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die Regierung das Parlament auch bei zwischenstaatlichen Verträgen wie dem Euro-Rettungsschirm ESM frühzeitig über Planungen informieren muss. Die Regierung argumentierte, die Mitwirkungsrechte bezögen sich nur auf Projekte im Rahmen des EU-Vertrags – und die Euro-Rettungspakete seien nicht Teil davon.

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