Bistum gibt queeren Mitarbeitenden Sicherheit

Die Osnabrücker Kirchenführung hat sich selbst verpflichtet: Es soll keine Maßnahmen mehr wegen der sexuellen Identität der Angestellten geben

Die Selbstverpflichtung gilt bis zur Änderung der Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts

Queere Mitarbeitende im Bistum und bei der Caritas Osnabrück müssen nicht länger um ihre Jobs bangen. Beide Institutionen sichern ihnen ab sofort zu, dass sie nicht wegen einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität entlassen werden könnten, teilte das Bistum mit.

Es würden deswegen grundsätzlich keine arbeits- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen ergriffen. Generalvikar Ulrich Beckwermert und Caritasdirektor Johannes Buß hätten dies im Rahmen einer Selbstverpflichtungserklärung gegenüber allen kirchlichen und caritativen Mitarbeitenden bekannt gegeben.

Hintergrund ist demnach ein Beschluss der jüngsten Synodalversammlung der katholischen Kirche in Deutschland, nach dem das kirchliche Arbeitsrecht bundesweit entsprechend angepasst werden soll.

Entscheidungen für eine gesetzlich geregelte oder nicht verbotene Partnerschaftsform sollten nicht mehr als Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten gefasst werden, schrieben Beckwermert und Buß: „Sie sollen eine Einstellung in den kirchlichen Dienst nicht mehr verhindern und eine Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht mehr herbeiführen.“

Die Selbstverpflichtung gilt den Angaben zufolge bis zur Änderung der entsprechenden Artikel in der Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts. Sie ziele darauf, den Mitarbeitenden ab sofort entsprechende Sicherheit zu geben.

Die Erklärung gelte für die Diözese Osnabrück, die Kirchengemeinden sowie den Caritasverband und dessen Gesellschaften. Alle sonstigen kirchlichen Rechtsträger im Geltungsbereich der Grundordnung im Bistum Osnabrück seien gebeten, entsprechend zu verfahren. Bis zum jetzigen Zeitpunkt habe es mit Beschäftigten, deren persönliche Lebensführung gegen die in der Grundordnung so genannten „Loyalitätsobliegenheiten“ verstieß, lediglich einvernehmliche Einzelfallregelungen gegeben.

Mehr als 90 Prozent der Delegierten hatten sich bei der jüngsten Synodalversammlung der katholischen Kirche in Frankfurt am Main Anfang Februar dafür ausgesprochen, nicht heterosexuelle Beschäftigte in der Kirche nicht länger mit Sanktionen oder Kündigungen zu drohen. In einer ersten Lesung wurde eine entsprechende Änderung des Arbeitsrechts auf den Weg gebracht.

Vorausgegangen war der Synodalversammlung Ende Januar die Initiative #OutInChurch, in der sich mehr als 100 Mitarbeitende der katholischen Kirche zu ihrem Queersein bekannten. (epd)