VERFASSUNGSURTEIL
: Prozess darf nicht 14 Jahre dauern

KARLSRUHE | Gegen das Recht auf effektiven Rechtsschutz verstößt ein 14 Jahre dauerndes Gerichtsverfahren und ist daher „verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbar“. Das entschied das Bundesverfassungsgericht zu einem Streit unter Steuerberatern. Aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebe sich die Pflicht, „Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zu einem Abschluss zu bringen“. Mehrfach hatte es bereits überlange Strafverfahren gerügt und betonte, auch Zivilverfahren dürfen nicht ewig dauern. (afp)