Wieder eine Sache des Gerichts

Die Möglichkeit einer außergerichtlichen Entscheidung im Hohernzollern-Rechtsstreit ist vorbei

Nach dem Scheitern einer Verhandlungslösung im Streit zwischen der öffentlichen Hand und den Nachfahren des letzten deutschen Kaisers ist nun das Verwaltungsgericht Potsdam wieder am Zug. „Das Verfahren wird jetzt aufgenommen werden“, sagte der Sprecher des Verwaltungsgerichts am Donnerstag. Das weitere Vorgehen in dem Rechtsstreit um Entschädigungsforderungen ist allerdings noch unklar – ebenso der Zeitplan. Die Beteiligten würden sich zur Sache weiter einlassen, sagte der Gerichtssprecher.

Mit den Hohenzollern wird seit 2014 über die Rückgabe von zahlreichen Kunstobjekten und über Entschädigungen verhandelt. Die Gespräche ruhen, nachdem Brandenburg einen seit 2015 laufenden Prozess um enteignete Immobilien wieder aufgenommen hat. Das Land hatte eine Entschädigung auf Basis des Einigungsvertrages abgelehnt. Dagegen klagen die Hohenzollern. Es geht um 1,2 Millionen Euro. Laut Gesetz bekommt keinen Ausgleich, wer dem NS-System „erheblichen Vorschub geleistet hat“.

Nach der jüngsten Fristverlängerung des Gerichts für Stellungnahmen der Beteiligten gab es bei der öffentlichen Hand erneut Abstimmungen. Dazu fand eine Besprechung zwischen Kulturstaatsministerin Claudia Roth, Berlins Finanzsenator Daniel Wesener (beide Grüne), Berlins Kultursenator Klaus Lederer (Linke), Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle sowie Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange (beide SPD) statt. „Im Ergebnis dieser Abstimmung ist festzustellen, dass alle Beteiligten der öffentlichen Hand – mit Ausnahme des Brandenburger Finanzministeriums – weitere Gespräche mit dem Haus Hohenzollern mit dem Ziel einer möglichen außergerichtlichen Gesamtlösung klar ablehnen“, heißt es in dem Brief an das Gericht.

Deswegen sei keine andere Lösung mehr zu erkennen als eine Entscheidung durch das Gericht. Das Verwaltungsgericht wurde gebeten, das noch ruhende Verfahren wiederaufzunehmen und eine gerichtliche Entscheidung in der Sache selbst herbeizuführen. (dpa)