Zahl des Tages
: 15Centpro Kilowattstunde

Eine Wohnungsgenossenschaft darf ihren Mietern nicht das warme Wasser ab­drehen, um Energie zu sparen. „Einfach das Warmwasser zeitweise abzustellen, ist rechtswidrig“, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Wohnungs­genossenschaft Dippoldiswalde in Sachsen hatte zuvor entschieden, warmes Wasser nur noch zu den Hauptzeiten morgens, mittags und abends zur Verfügung zu stellen. Sächsische Wohnungsbaugenossenschaften bezögen derzeit Erdgas zu Festpreisen zwischen 1,5 und 5 Cent netto pro Kilowattstunde, beim absehbaren Wegfall der Festpreis­bindung würde der Preis auf 15 Cent und mehr steigen.