Vorbehalte gegen das Betreuungsgeld

BERLIN dpa | Mehrere Minister haben teils erhebliche Bedenken gegen den von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld angemeldet. In einer Stellungnahme, die der Zeitung Die Welt vorliegt, pocht das Finanzministerium darauf, die neue Geldleistung erst ab August 2013 zu gewähren und nicht wie von Schröder geplant schon zum Jahresbeginn. Außerdem müsse der gleichzeitige Bezug von Elterngeld und Betreuungsgeld verhindert werden.

Das FDP-geführte Bundesjustizministerium sieht Probleme bei der geplanten Stichtagsregelung für den Start des Gesetzes. Laut Schröders Entwurf soll das Betreuungsgeld ab 1. Januar 2013 zunächst nur für Kinder im zweiten Lebensjahr gezahlt werden. Erst ein Jahr später werden auch die Kinder im dritten Lebensjahr einbezogen. Das Justizministerium wünscht dazu eine „sachliche Rechtfertigung“.

Zudem fordert das Ministerium, dass „hinreichend gewichtige Sachgründe“ für die unterschiedliche Behandlung von Eltern dargelegt werden müssen. Verwiesen wird darauf, dass Eltern, die ihre Kinder in öffentlich geförderten Einrichtungen betreuen lassen, kein Betreuungsgeld erhalten sollen. Demgegenüber sollten Eltern, die ihre Kinder privat betreuen lassen, die Leistung bekommen, auch wenn sie voll erwerbstätig sind, wird unter anderem in der Stellungnahme des Justizministeriums moniert.