Vermittlungsgesetz im Vermittlungsausschuss

POLITIK Ein Gesetz soll Standards für Mediationen festlegen. Doch dafür fehlt noch die Zustimmung der Bundesländer

Ein Streit mit Nachbarn, der Familie oder langjährigen Geschäftspartnern ist mit einem Gerichtsurteil nicht unbedingt beigelegt. Wer sich auch nach der rechtlichen Klärung eines Falles noch mit seinem Kontrahenten verstehen muss, dem kann eine Mediation helfen. Bei dem freiwilligen Verfahren vermittelt eine unabhängige Person – der Mediator – zwischen den Parteien und hilft ihnen, sich gegenseitig ihre Interessen zu erklären. So kann ein Kompromiss erreicht werden, ohne ein Gericht zu bemühen.

Deswegen hat der Bundestag im Dezember 2011 ein Gesetz beschlossen, dass die Mediation stärken und bundeseinheitlich regeln soll. Der von der FDP-Fraktion eingebrachte Entwurf mit dem sperrigen Namen „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ legt fest, wer Mediator werden darf, welche Ausbildung er haben muss und wie die Mediation finanziell gefördert wird.

Einige Bundesländer setzen die gerichtsinterne Mediation bereits ein. Die wird modifiziert ins Bundesgesetz als „Güterichtermodell“ überführt: Wenn ein Verfahren bereits begonnen hat, kann ein Richter angerufen werden, der allerdings in dem betreffenden Fall keine Entscheidungsbefugnis hat. Abseits der Gerichte sind viele Anwälte und Pädagogen zu Mediatoren ausgebildet. Die Ergebnisse einer Mediation sollen vollstreckbar sein.

„Wenn sich die Parteien ohne Gerichtsverfahren gütlich einigen, werden die Gerichte entlastet“, sagt Ingrid Hönlinger von der Grünen-Bundestagsfraktion und spricht gar von einer „neuen Ära der alternativen Konfliktlösung“. Alle Fraktionen hatten das Gesetz Ende letzten Jahres einstimmig angenommen.

Weniger begeistert ist die Hamburger Anwältin und Mediatorin Andrea Hierl, die das Gesetz zwar als „Schritt in die richtige Richtung“ sieht, aber eine „Kostenregelung für arme Parteien vermisst“.

Bedenken taten sich im Februar auch im Bundesrat auf: „Die Länder blockieren das Gesetz. Deren Ziel ist es, die richterliche Mediation beizubehalten“, meint Christian Ahrendt, der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion. In der folgenden Anrufung des Vermittlungsausschusses heißt es: „Die These, das Güterichtermodell bedeute nicht das Ende der gerichtsinternen Mediation, [...] sollte in dem Gesetzesbeschluss stärker zum Ausdruck kommen.“

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums erklärte, die Verhandlung des Gesetzes im Ausschuss sei bis jetzt noch nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden. Es ist also unklar, wann das Gesetz in Kraft treten wird. STELLA WÄCHTER