ALLEINERZIEHENDE
: 30-Stunden-Job reicht aus

KARLSRUHE | Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist ein 30-Stunden-Job für eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern ausreichend. Sie kommt damit ihrer Pflicht zur Erwerbstätigkeit nach. Hausaufgabenbetreuung und Fahrdienste zum Sport werden in dem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil als notwendige Betreuungsleistung anerkannt. Im konkreten Fall muss nun eine Alleinerziehende aus Schleswig-Holstein mit drei Kindern wöchentlich nicht mehr als 30 Stunden arbeiten. Das Urteil berücksichtigt ihr Leben auf dem Land mit schlechter Infrastruktur. (dapd, taz)