HARTZ-IV-URTEIL
: Arbeitslose müssen Münzen verkaufen

KASSEL | Bevor ihnen Hartz IV bewilligt wird, müssen Langzeitarbeitslose wertvolle Briefmarken- und Münzsammlungen zu Geld machen, auch wenn der Verkauf nur mit großen Verlusten möglich ist. Das befanden Richter des Bundessozialgerichts in Kassel in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Im konkreten Fall lag der Wert einer Münzsammlung mindestens 20 Prozent unter den Anschaffungskosten von 27.400 Euro. Eine feste Grenze, bis zu welcher Höhe ein Verlust hinzunehmen ist, legten sie aber nicht fest. (dapd)