Wie geht es weiter mit den EU-Finanzen?

Die EU-Finanzen sind nun ein Fall für die Juristen. Können sich die Regierungen bis Ende 2006 nicht auf einen Finanzrahmen für die Jahre bis 2013 einigen, fällt die finanzielle Vorausschau aus. Sie ist im geltenden EU-Vertrag nicht vorgesehen. Stattdessen gibt es dann Jahr um Jahr ein Haushaltsverfahren, in dem sich Rat, Kommission und Parlament um die Schwerpunkte der Politik streiten.

Ausgabenobergrenze ist der aktuelle Eigenmittelbeschluss des Rates von maximal 1,27 Prozent des BIP – sehr viel mehr, als der Juncker-Kompromiss vorsah. Davon müssen die Agrarsubventionen (40 Milliarden Euro im Jahr) und der Britenrabatt (derzeit 5,2 Milliarden, kann durch die Erweiterung bis auf 8 Milliarden ansteigen) auf alle Fälle bezahlt werden. Sie sind durch einstimmige Ratsbeschlüsse festgemauert und können nur einstimmig geändert werden. Der Rest kann theoretisch auf Strukturförderung, Forschung, Entwicklungshilfe und Außenpolitik verteilt werden.

Das Parlament hat in dem Verfahren viel zu sagen. Die von den Nettozahlern beauftragten Juristen versuchen aber zu belegen, dass es für Freigebigkeit keine vertragliche Grundlage gibt. DPS