Weiter warten auf Wahl

Staatsrechtler Battis hält Beschwerde gegen Wahlwiederholung für chancenlos

Von Stefan Alberti

Der renommierte Staatsrechtler Ulrich Battis hält eine Absage der Wahlwiederholung am 12. Februar für höchst unwahrscheinlich: Das Bundesverfassungsgericht werde eine entsprechende Beschwerde „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ als unzulässig verwerfen, sagte der emeritierte Professor der Humboldt-Universität am Dienstag vor Journalisten. Seine Argumentation hat er in einem 24-seitigen Gutachten für die CDU im Abgeordnetenhaus zusammengetragen. Am Dienstag endete die Frist, bis zu der Beschwerden gegen die Wahlwiederholung eingereicht werden konnten.

Die vorliegende, gut 250 Seiten umfassende Beschwerde, – eingereicht unter anderem von acht Landesparlamentariern, darunter Ex-Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) – drängt darauf, dass die Bundesrichter das Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichts kippen. Das hatte am 16. November die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021 für ungültig erklärt und dafür systemische Fehler angeführt. Die parallele Bundestagswahl betraf das Urteil nicht: Für Einsprüche dagegen ist der Bundestag selbst zuständig, eine abschließende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu steht noch aus.

Aus Sicht des Landesverfassungsgerichts hatte die Landeswahlleitung für den 26. September viel zu wenig Zeit in der Wahlkabine eingeplant, nämlich pro Wähler nur drei Minuten, obwohl dort insgesamt sechs Kreuze zu machen waren. Das Gelingen der Wahl war darum für das Gericht schon vor dem Wahltag zum Scheitern verurteilt gewesen. „Die Mutter aller Fehler waren diese drei Minuten“, sagte auch Battis.

Er verwies darauf, dass das Bundesgericht seit rund 40 Jahren einen föderalen Ansatz verfolge – „das Berliner Wahlrecht auszulegen ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts, sondern des Landesverfassungsgerichts“.