Lützerath vor Räumung

Die Polizei hat Barrikaden nahe dem Ort entfernt, der dem RWE-Tagebau weichen soll. Kli­ma­ak­ti­vis­t:in­nen laden Kohle bei den Grünen in NRW ab

Vor der geplanten Räumung des von Klimaaktivistinnen und -aktivisten besetzten Dorfs Lützerath im rheinischen Braunkohlerevier hat die Polizei nach eigenen Angaben am Dienstag mit der Entfernung „einzelner Barrikaden“ in der Umgebung begonnen. Dies sei für Bauarbeiten des Energiekonzerns RWE erforderlich, erklärte sie auf Twitter. „Es handelt sich nicht um den Räumungsbeginn.“

Die Räumung von Lützerath, wo sich seit Anfang der Woche zusätzlich Tausende Ak­ti­vis­t:in­nen versammelt und teilweise verschanzt haben, soll nach Polizeiangaben frühestens ab Mittwoch erfolgen. RWE will den Tagebau Garzweiler ausdehnen und die unter dem Ort liegende Kohle abbauen, wozu das von den früheren Be­woh­ne­r:in­nen verlassene Dorf von den Baggern abgerissen werden muss. Das Unternehmen ist inzwischen Eigentümerin der ehemaligen Siedlung, die zur Stadt Erkelenz gehört.

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hatte am Montag ein vom Kreis Heinsberg per Allgemeinverfügung verhängtes Aufenthalts- und Betretungsverbot für Lützerath in einem Eilverfahren bestätigt. Es wies damit nach eigenen Angaben die Klage einer Frau ab, die sich auf „zivilen Ungehorsam“ als Mittel gegen einen „Klimanotstand“ berief. Die Verfügung sei rechtens, um die „privaten Rechte“ des Unternehmens RWE zu schützen.

Grünen-Co-Chef Omid Nouripour hat die bevorstehende Räumung von Lützerath am Dienstag im „ZDF-Morgenmagazin“ verteidigt. Aus Protest gegen die Haltung der Grünen hat ein Düsseldorfer Bündnis 250 Kilogramm Braunkohlebriketts vor der nordrhein-westfälischen Parteizentrale abgeladen.

Indes hat die sprachkritische Unwort-Aktion „Klimaterroristen“ zum „Unwort des Jahres“ 2022 gekürt. Der Ausdruck sei im öffentlichen Diskurs benutzt worden, um Ak­ti­vis­t:in­nen und deren Proteste für mehr Klimaschutz zu diskreditieren, begründete die Jury ihre Wahl. Sie kritisierte die Verwendung des Begriffs, weil Protestierende so mit Terroristen „gleichgesetzt und dadurch kriminalisiert und diffamiert werden“. Gewaltlose Protestformen zivilen Ungehorsams und demokratischen Widerstands würden so in den Kontext von Gewalt und Staatsfeindlichkeit gestellt, rügte die Jury. (afp, dpa)