1+1 =?

Wer genauer hinschaut, findet in der Berliner Wahlstatistik Unstimmigkeiten. Wie wird gezählt?

1. Wie wird die Zahl der Wäh­le­r*in­nen überprüft?

Kommt eine Person ins Wahllokal, wird ihr Ausweis geprüft und geschaut, ob die Person im Wahlregister steht. Wenn ja, dann darf sie wählen. Auf einer händischen Strichliste prüfen die Wahl­hel­fe­r*in­nen die Wahlbeteiligung. Die Liste darf aber nicht mit dem Melderegister verglichen werden, da das dem Wahlgeheimnis widerspricht.

2. Wie werden Stimmen gezählt?

Zunächst werden die Briefwahlumschläge entfernt und in die Urnen geworfen. Von da an zählen sie wie die normalen Stimmzettel. Im Wahllokal werden dann nach 18 Uhr die Stimmabgabevermerke gezählt und die nicht genutzten Stimmzettel entfernt. Dann wird getrennt: Ein Stapel für die gültigen, einer für ungültige und einer für unklare. Die gültigen Stimmzettel werden nach Wahlvorschlägen, also Kan­di­da­t*in­nen oder Parteien, sortiert und dann ausgezählt. Schließlich werden die unklaren Zettel noch einmal vom Wahlvorstand geprüft und entsprechend für gültig oder ungültig erklärt. Das wiederholt sich für Erststimme und BVV-Wahl.

3. Was passiert nach der Auszählung?

Nach Schluss des Wahllokals müssen die Wahlvorstände im Wahllokal Schnellmeldungen an das jeweilige Bezirksamt weitergeben. Das passiert in der Regel telefonisch. Dort gibt das Wahlamt die Zahlen in eine Software ein.

4. Was, wenn etwas unklar ist?

Der Bezirkswahlleiter überprüft die telefonisch gesammelten Schnellmeldungen. Vom Landeswahlleiter werden sie noch am selben Tag veröffentlicht. Trotzdem kann es Fehler geben, zum Beispiel können Wahlvorstände falsch gezählt haben, die Zahl am Telefon falsch verstanden oder Zahlendreher und Fehleingaben in das System eingegeben haben.

5. Wie werden die Fehler im Nachhinein geprüft?

Der Bezirkswahlleiter vergleicht die vorläufigen Ergebnisse aus den Wahllokalen mit der Statistik. Sind sie unklar, können zum Beispiel die Stimmzettel noch einmal eingesehen werden. Kann dadurch nicht alles aufgeklärt werden, wird öffentlich nachgezählt. Auch die Wahl­hel­fe­r*in­nen können noch einmal befragt werden. Ist alles klar, werden die Zahlen in der Statistik angepasst. Korrigiert bilden die Zahlen dann das Gesamtergebnis, das dem Landeswahlausschuss präsentiert wird. Hier werden die Sitzverteilung vorgenommen und beschlossen. Damit stehen alle Posten fest.

Ann-Kathrin Leclère