Urteil gegen Syrer in Berlin: Lebenslang für Kriegsverbrecher

Ein Gericht verhängt gegen einen 55-Jährigen die Höchststrafe. Er hatte 2014 in Syrien in eine Menschenmenge geschossen, die auf Hilfsgüter wartete.

Berliner Kammergericht von außen

Hier fiel am Donnerstag das Urteil: das Berliner Kammergericht Foto: Christian Ditsch/imago

BERLIN dpa | Mehr als acht Jahre nach einem Angriff mit mehreren Toten in der syrischen Hauptstadt Damaskus hat das Berliner Kammergericht einen 55-Jährigen zur Höchststrafe verurteilt. Die Rich­te­r*in­nen befanden den Mann palästinensischer Herkunft am Donnerstag des besonders schweren Kriegsverbrechens sowie des vierfachen Mordes und versuchten Mordes in zwei Fällen für schuldig. Sie verhängten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem stellte der 2. Strafsenat die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen wäre.

Nach Überzeugung des Gerichts schoss der Mann am 23. März 2014 im Stadtteil Al Yarmouk gezielt mit einer Panzerabwehrwaffe in eine Menschenmenge. „Um dem Hungertod zu entgehen“, hätten sich die Menschen dort bei der Verteilung von Hilfsgütern versammelt, so die Vorsitzende Richterin, Delia Neumann, bei der Urteilsverkündung.

Der Anschlag sei ein Racheakt gewesen, nachdem der 25 Jahre alte Neffe des Mannes kurz zuvor bei einem Schusswechsel mit Kämpfern der „Freien Syrischen Armee“ (FSA) getötet worden sei. „Er war an diesem Tag noch immer wütend darüber“, sagte die Richterin. Der 55-Jährige habe unvermittelt mit einer RPG7 in die Menge gefeuert. „Er handelte in der Absicht zu töten“, so Neumann.

Mindesten vier Menschen seien dadurch getötet worden und zwei Männer schwer verletzt. „Es spricht sehr viel dafür, dass es deutlich mehr Tote und Verletzte gab“, sagte die Richterin.

Das Gericht folgte nach knapp 40 Verhandlungstagen mit seinem Urteil im Wesentlichen dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Diese war allerdings in ihrer Anklage von Mord in sieben Fällen ausgegangen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es ist dagegen eine Revision möglich.

Der staatenlose Mann war Anfang August 2022 in Berlin gefasst worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Bis zu seiner Inhaftierung hat er nach Gerichtsangaben als anerkannter Flüchtling in der Hauptstadt gelebt.

Zum Tatzeitpunkt soll er nach Behördenangaben einer palästinensischen Gruppierung angehört haben, vermutlich der Miliz „Free Palestine Movement“ (FPM). Am Tattag ist es nach dem Urteil seine Aufgabe gewesen, die Verteilung von Lebensmittelpaketen durch das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) zu beaufsichtigen.

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