TU: Aus für Viertelparität

Mit 10 Nein- bei 9 Jastimmen haben die Mitglieder des Kuratoriums der Technischen Uni (TU) die Einführung der Viertelparität für das grundordnunggebende Gremium abgelehnt. Die Hoffnung der TU-Studierenden und des akademischen Mittelbaus, endlich gleichberechtigt mit den Professoren über wichtige Grundsatzfragen sowie die Wahl des Unipräsidenten abstimmen zu können, ruht nun noch auf dem Gesetzgeber. Bereits bei den Studentenstreiks im Wintersemester 2003/4 hatten Wissenschaftssenator Thomas Flierl (PDS) sowie der Koalitionspartner SPD versprochen, die Viertelparität für alle Unis verbindlich im Berliner Hochschulgesetz zu verankern. Anders als Flierl, der sich an sein Versprechen halten will und bei der TU-Abstimmung für die Viertelparität votierte, lehnten jedoch alle im TU-Kuratorium vertretenen SPD-Senatoren und Abgeordneten die verbesserte studentische Mitbestimmung ab. Kuratoriumsmitglied Christian Gaebler (SPD) begründete sein Nein damit, dass eine „Einzelfallentscheidung für die TU keinen Sinn mache, da dies der Gesetzgeber regeln“ müsse. THT