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Umweltfragen gehen dann doch alle an

Die Tempelhof Projekt GmbH rückt für eine Initiative Informationen zu Umweltgutachten raus – ein Erfolg im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes

Von Annette Jensen

Am Ende sahen die Verantwortlichen bei der Tempelhof Projekt GmbH (TP) wohl ein, dass es keinen Sinn macht, weiter zu mauern. Die für das ehemalige Flughafengebäude zuständige Organisation rückte die von der Initiative thf.vision geforderte Liste der von ihr beauftragten Umweltgutachten und -analysen heraus. Außerdem übernahm sie die Kosten des Verfahrens. Das Ergebnis ist zwar nur eine kurze Tabelle mit gerade einmal vier Titeln für die Jahre 2020 und 2021. Doch für Arne Semsrott vom Projekt FragDenStaat ist das trotzdem ein großer Erfolg. Denn bei der Angelegenheit geht es um Grundsätzliches.

Laut Informationsfreiheitsgesetz dürfen Bür­ge­r*in­nen Behörden zu allen Themen befragen, für die sie sich interessieren. Begründen müssen sie das nicht: Sie haben das Recht dazu.

„Allerdings gab es eine Flucht ins Privatrecht“, so Semsrott. Damit sind wichtige, für Engagierte oft besonders interessante Bereiche vor den neugierigen Augen von Bür­ge­r*in­nen geschützt.

Das trifft nicht nur zu auf TP, sondern beispielsweise auch auf die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), die sich um über 5.000 landeseigene Immobilien kümmert und deren Vermietung organisiert. Obwohl diese Gesellschaften zu 100 Prozent dem Land Berlin gehören, gilt das Informationsfreiheitsgesetz hier nicht.

Anders allerdings ist die Lage bei Umweltthemen: Hier hat die EU eine sogenannte Rückausnahme geschaffen. Weil sie Umweltinformationen in heutiger Zeit für so elementar hält, dass sie möglichst vielen Leuten zugänglich sein sollten, sind sämtliche vom Staat und den Ländern kontrollierten Stellen auskunftspflichtig – also auch solche, die als GmbH oder AG organisiert sind.

Zwar erhielt die Geschäftsführerin von thf.vision, Heike Aghte, nun lediglich die Titel der Umweltexpertisen, die TP innerhalb von zwei Jahren in Auftrag gegeben hat. So weiß sie jetzt, dass ein „Gesamtschadstoffgutachten“ beauftragt wurde, das nach drei Jahren immer noch nicht vorliegt. Abgeschlossen sind dagegen die ornithologischen Untersuchungen zu Vogelarten auf einem Hangardach. Auch gab es eine Studie, ob ein Parkettkleber möglicherweise die Räume der Polizei mit Schadstoffen belastet. „Damit lässt sich noch nicht viel anfangen – aber es ist ein Schritt weiter zum Verständnis dieses Gebäudes und der Sanierungsarbeiten daran“, erklärt Heike Aghte.

Sie hat jahrelange Erfahrung damit, TP um Informationen zu bitten und immer wieder hingehalten zu werden.

Bür­ge­r dürfen Behörden zu allen Themen befragen

Bis heute hält TP beispielsweise den Denkmalpflegeplan für die über 7.000 Räume geheim. Mehrfach nutzte Aghte die Internetseite FragDenStaat, die die Open Knowledge Foundation Deutschland (OKFDE) betreibt. Deren Ziel ist es, die demokratische Teilhabe durch offenes Wissen zu verbessern. FragDenStaat macht es Bür­ge­r*in­nen leicht, ihr Auskunftsbegehren juristisch formvollendet und ohne viel Aufwand auf den Weg zu bringen.

Die Open Knowledge Foundation Deutschland unterstützte Aghte bei ihrer Klage vorm Verwaltungsgericht. Zwar kam es zu keinem Urteil, weil TP die gewünschten Informationen dann doch vor einem Prozess an die OKFDE und Aghte schickte. „Doch klar ist: Jetzt müssen sie auch vollständige Gutachten herausgeben, wenn die sich auf umweltrelevante Fragen beziehen“, freut sich Semsrott.

Bei der BIM dürfte man den Vorgang sicher auch mit einiger Beunruhigung verfolgt haben: An die landeseigene Immobiliengesellschaft haben viele Initiativen Fragen.