Problematische Testosteronregeln

Gerichtshof für Menschenrechte stellt Diskriminierung von Caster Semenya fest

Die zweimalige Olympiasiegerin Caster Semenya hat im Kampf gegen die Testosteronvorschriften des Leichtathletik-Weltverbandes einen Erfolg errungen. Die Läuferin aus Südafrika gewann ihre Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Richter stellten am Dienstag in Straßburg mehrere Menschenrechtsverletzungen fest, die 32-Jährige sei diskriminiert worden. Zuvor hatte Semenya erfolglos vor dem Internationalen Sportgerichtshof Cas sowie dem Schweizer Bundesgericht geklagt.

Welche Auswirkungen das Urteil auf den Sport hat, ist derzeit noch unklar. Der Leichtathletik-Weltverband erklärte in einer ersten Stellungnahme, seine Testosteronregeln würden in Kraft bleiben. Diese verpflichten Semenya und andere inter­sexuelle Sportlerinnen, ihren natürlich hohen Testosteronspiegel künstlich zu senken, um an Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften teilnehmen zu können.

Der Weltverband hatte 2018 in bestimmten Disziplinen für die Teilnahme in der Frauenklasse einen Testosterongrenzwert eingeführt. Dagegen hatte die dreimalige Weltmeisterin vergeblich beim Cas und dem Schweizer Bundesgericht geklagt. Semenya hatte erklärt, einen hohen natürlichen Testosteronspiegel zu haben, lehnte aber eine Behandlung ab, um ihren Hormonspiegel unter einen bestimmten Schwellenwert zu senken.

Der EGMR stellte nun fest, dass Semenya bei den Gerichtsverfahren in der Schweiz ein wirksamer Rechtsbehelf verweigert wurde. Sie habe glaubwürdig dargelegt, warum sie wegen ihres erhöhten Testosteronspiegels diskriminiert werde. Für solche Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts und sexueller Merkmale brauche es „sehr gewichtige Gründe“ als Rechtfertigung. Weil für Semenya so viel auf dem Spiel stand, hätte ihr Anliegen besser geprüft werden müssen. (taz, dpa)