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Caster Semenya Foto: ap

Marathonerfolg vor Gericht

Ihre Lieblingsdistanz ist die Mittelstrecke. Zweifache Olympiasiegerin ist Caster Semenya bereits über 800 Meter geworden. Doch weil der Leichtathletikverband ihr das Berufsleben schwermacht, muss die 32-Jährige einen Marathon vor den Gerichten zurück­legen. Einen Zwischenerfolg hat sie diese Woche vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erzielt. Die Richter stellten Menschenrechtsverletzungen fest, weil Semenyas Klage, für einen Start ihren Testosteronspiegel senken zu müssen, vom Internationalen Sportgerichtshof CAS sowie dem Schweizer Bundesgericht nicht ausreichend geprüft worden sei. Semenyas Testosteronspiegel ist von Natur aus durch eine körperliche inter­sexuel­le Veranlagung hoch. Das Urteil des Gerichts in Straßburg hat erst einmal keine Folgen. Der Weltverband teilte mit, man werde seine Testosteronregeln vorerst nicht ändern. Eine Teilnahme der Südafrikanerin bei der WM im August ist so unwahrscheinlich. Bevor sie ihre Klage einreichte, sagte Semenya: „Alles, was wir möchten, ist die Erlaubnis, frei zu laufen, jetzt und für immer, als die starken und furchtlosen Frauen, die wir sind und immer waren.“ Es ginge vor Gericht nicht um sie, sondern um Würde, Gleichheit und die Menschenrechte von Frauen im Sport. Der Leichtathletik-Weltverband teilte mit, man werde sich mit der Schweizer Regierung über die nächsten Schritte abstimmen, weil die Klage gegen den Staat Schweiz eingereicht worden sei. Der Kampf vor Gericht geht für Semenya wohl weiter.