LANDESBANK SACHSEN
: Regierung handelte verfassungswidrig

BERLIN | Im Debakel um die Sachsen LB hat die Regierung am Landtag vorbei gehandelt und damit die Verfassung verletzt. Dies urteilte der Verfassungsgerichtshof und folgte größtenteils einer Klage der Grünen-Landtagsfraktion. Mit der Übernahme einer Bürgschaft in Höhe von 2,75 Milliarden Euro und der Zustimmung zur Ausweitung riskanter Kapitalgeschäfte einer Sachsen-LB-Tochter wurde das Budgetrecht des Landtags missachtet. Die Sachsen LB war wegen Finanzmarktgeschäften ins Schlingern geraten. (dpa)