Verhandlungen über Migrationsabkommen: Rückführen und einreisen lassen

Deutschland verhandelt mit sechs Ländern über Migrationsabkommen. Aus diesen Staaten kommen derzeit jedoch nur wenige Schutzsuchende nach Deutschland.

Polizist bei einer Fahrzeugkontrolle.

Wer darf einreisen? Wer wird rückgeführt? Kontrolle an der deutsch-polnischen Grenze im September Foto: Lisi Niesner/reuters

BERLIN dpa/afp/taz | Die Bundesregierung verhandelt derzeit mit mindestens sechs Staaten über den Abschluss von Migrationsabkommen. Sie sollen einerseits die Rückführung von Menschen ohne Bleiberecht in Deutschland in ihre Heimatländer ermöglichen, andererseits die Einwanderung von Fachkräften in den deutschen Arbeitsmarkt regeln.

Der für den Abschluss der Abkommen eingesetzte Sonderbevollmächtigte Joachim Stamp sei derzeit mit mehreren Ländern in vertraulichen Gesprächen, teilte das Bundesinnenministerium der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. „Aktuell genannt werden können dabei Georgien, Moldau, Kenia, Kolumbien, Usbekistan und Kirgistan.“

Immer wieder hatten Am­pel­po­li­ti­ke­r*in­nen in der aktuellen Asyldebatte zuletzt auf die Rolle der Migrationsabkommen verwiesen. Diese erhöhten die Chancen, „irreguläre Migration zu reduzieren und nicht bleibeberechtigte Personen schneller zurückzuführen“, hatte etwa FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai erklärt. Aus allen sechs Ländern, um die es nun geht, kommen allerdings derzeit nur wenige Asylsuchende nach Deutschland.

Bereits der frühere CSU-Innenminister Horst Seehofer hatte sich das Abschließen solcher Migrationsabkommen auf die Fahne geschrieben – mit mäßigem Erfolg. Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, dafür einen Sonderbevollmächtigten einzusetzen. Stamp nahm am 1. Februar dieses Jahres seine Arbeit auf. Bereits kurz davor – Anfang Dezember 2022 – wurde mit Indien ein erstes „Migrations- und Mobilitätspartnerschaftsabkommen“ unterzeichnet, das seit März in Kraft ist. Es blieb aber bis heute das einzige.

Nur wenige Erstanträge auf Asyl

Mit den beiden zentralasiatischen Staaten Usbekistan und Kirgistan gibt es inzwischen immerhin Absichtserklärungen. Die entsprechende Vereinbarung mit Kirgistan wurde am Freitag während des Zentralasien-Gipfels bei Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) unterzeichnet. Aus den beiden früheren Sowjetrepubliken kommen aber aktuell nur sehr wenige Asylbewerber nach Deutschland. Aus Kirgistan gab es laut Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge von Januar bis August dieses Jahres 51 Erstanträge auf Asyl, aus Usbekistan 92.

Insgesamt wurden in diesem Zeitraum rund 204.000 Erstanträge auf Asyl in Deutschland gestellt. Auch Kenia (267 Erstanträge), Kolumbien (1.999 Erstanträge) und Moldau (1.094) zählen nicht zu den Hauptherkunftsländern. Georgien (6.691) rangiert in der Statistik etwas weiter oben.

Die Regierungen Georgiens und Moldaus haben dem Bundesinnenministerium zufolge Bereitschaft für Gespräche geäußert. Beide Länder hätten „eine besondere Priorität, weil über zehn Prozent der abgelehnten Asylanträge in Deutschland allein aus diesen beiden Ländern kommen“, führte ein Sprecher aus. Dieses Argument hatte Innenministerin Nancy Faeser zuletzt öfter vorgetragen.

Tatsächlich werden fast alle Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern abgelehnt. Sie machen aber zusammen nicht einmal vier Prozent der Asylgesuche in diesem Jahr aus. Stamp zufolge kooperieren schon jetzt beide Länder bei Rückführungen. Die Bundesregierung will sie zudem als sogenannte sichere Herkunftsstaaten einstufen. Kri­ti­ke­r*in­nen bringen dagegen in beiden Fällen rechtsstaatliche sowie menschenrechtliche Bedenken vor.

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