Schröders Klausel ungültig

URTEIL Zwang zu „Demokratieerklärung“ ist rechtswidrig

DRESDEN/BERLIN epd/taz | Gegner der sogenannten Extremismusklausel haben einen juristischen Erfolg erzielt. Ein Pirnaer Verein wurde zu Unrecht von der Förderung aus einem Programm von Bundesjugendministerin Kristina Schröder (CDU) ausgeschlossen, urteilte das Verwaltungsgericht Dresden. Der Verein hatte sich geweigert, die „Demokratieerklärung“ zu unterschreiben. Seit 2011 müssen Anti-Nazi-Vereine schriftlich versichern, auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen, wenn sie Fördergeld vom Bund erhalten wollen, und auch ihre Partner auf Verfassungstreue überprüfen. Die Klausel sei in weiten Teilen nicht ausreichend bestimmt, urteilte nun das Gericht.

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