Neufassung der Berliner Bauordnung: Das Dach bleibt kahl

Der BUND kritisiert die Novelle der Bauordnung, die der Bauausschuss am Montag wohl durchwinkt: Die Chance zu mehr Nachhaltigkeit sei vertan.

Gebäude mit Bäumchen auf dem Dach

Macht auch fürs Auge was her, so ein Gründach Foto: IMAGO / Lem

BERLIN taz | Die Berliner Bauordnung wird offenbar erneuert, ohne wichtige Vorschriften zum Klima- und Artenschutz aufzunehmen. Vor der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, in dem am heutigen Montag voraussichtlich die vom Senat ins Parlament eingebrachte Novelle unverändert abgenickt wird, kritisierte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), die Koalition habe eine „historische Chance verpasst“.

Anfang November befasste sich der Ausschuss erstmals mit dem Thema. Schon damals warnten Umweltverbände davor, das Projekt – das zweimal an den Querelen in den Vorgängerkoalitionen aus SPD, Grünen und Linken scheiterte – werde nun von Schwarz-Rot einfach durchgewunken.

Es geht unter anderem um einen Paragrafen, der in früheren Entwürfen noch enthalten war und beispielsweise festlegte, dass jedes Dach über 30 Quadratmeter Fläche zu begrünen sei. Der aktuelle Entwurf verpflichtet nur noch zur Begrünung ab 100 Quadratmetern. Nicht mehr enthalten sind zudem das Verbot von Schottergärten sowie die Pflichten zur Anbringung von Nistkästen, zur Ausstattung von Glasfassaden mit Elementen, die den sogenannten Vogelschlag minimieren, und zur umweltgerechten Reduzierung der Außenbeleuchtung.

„Grau und düster“

Der jetzige Entwurf sei „ein weiteres Beispiel dafür, dass Stadtentwicklung nur in kurzen Zeiträumen gedacht wird“, kommentiert BUND-Artenschutzreferent Dirk Schäuble den Stand der Dinge. „Wenn das so weitergeht, werden zukünftige Generationen in einem grauen und düsteren Berlin leben. Die Lebensräume für wilde Tiere und Pflanzen werden weiter schrumpfen, die Stadt sich in Hitzesommern noch weiter aufheizen“, so Schäuble.

BUND-Vogelschutzexpertin Claudia Wegworth verweist darauf, dass die fehlenden Artenschutz-Vorschriften schon jetzt „nachweislich regelmäßig zu Bauverzögerungen und -verteuerungen führen“. Denn: Was in der Landesbauordnung fehlt, kann oft nachträglich über das Bundesnaturschutzgesetz eingeklagt werden.

Die Grünen haben derweil einen ausführlichen Änderungsantrag zur Senatsnovelle vorgelegt. Der schließt nicht nur die weggefallenen Umwelt- und Klimavorschriften wieder ein, sondern geht noch darüber hinaus. So sieht er unter anderem höhere Anteile barrierefreier Wohnungen vor: Bei Neubauvorhaben, die ab 2026 angemeldet werden, sollen demnach alle Wohnungen eines Gebäudes barrierefrei nutzbar sein – im Entwurf, der aller Voraussicht nach am Montag den Ausschuss passieren wird, sind es lediglich drei Viertel.

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