ALTERSDISKRIMINIERUNG
: Bundesgerichtshof stärkt Schutz

KARLSRUHE | Der Bundesgerichtshof hat den Schutz vor Altersdiskriminierung gestärkt. Das Verbot der Benachteiligung gelte auch für Geschäftsführer von Unternehmen, wenn ein befristeter Vertrag nicht verlängert wird, bestätigten die Richter eine Entscheidung zugunsten eines Kölner Ex-Klinikchefs in wesentlichen Teilen. Der 62-Jährige hatte geklagt, weil sein 2009 auslaufender Vertrag nicht verlängert worden war. An seiner Stelle hatte der Betreiber einen 41 Jahre alten Bewerber eingestellt. (dpa)