Lauterbachs Krankenhausreform: Weiter im Wartezimmer

Der Bundesrat kann sich bisher nicht auf eine Position zum Transparenzgesetz einigen. Passiert das nicht schnell, drohen den Kliniken Finanzlücken.

Ein Pfleger legt in einem Krankenzimmer bei einem Patienten ein Messgerät an

Mit der Krankenhausreform soll die Qualität der Patientenbetreuung merklich steigen Foto: dpa/Bernd Weißbrod

BERLIN taz | Der Streit zwischen Bund und Ländern um die Krankenhausreform geht in die nächste Runde. Im Bundesrat könnte ein Reformvorhaben aus dem Gesundheitsministerium aufgehalten werden. Dabei drängt es: „Wenn wir das Krankenhaustransparenzgesetz jetzt nicht durchgesetzt bekommen, dann ist ein Krankenhaussterben in Deutschland in großen Teilen schwer abwendbar“, warnte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Donnerstag. Denn auch mit dem Gesetz verbundene kurzfristige Finanzhilfen vom Bund für Krankenhäuser von 6 bis 8 Milliarden Euro würden somit weiter blockiert.

Schon im September hatte das Bundesgesundheitsministerium einen Gesetzentwurf zur Kliniktransparenz vorgelegt. Demnach sollen sich Pa­ti­en­t*in­nen in Zukunft über einen staatlichen Online-Atlas über Qualitätsunterschiede in den Kliniken informieren können. Den Bundestag passierte der Gesetzentwurf im Oktober, Ende November schickte der Bundesrat ihn jedoch in den Vermittlungsausschuss.

Die nächste Plenarsitzung im Bundesrat soll am 2. Februar stattfinden. Lauterbach sagte am Donnerstag, die CDU-geführten Bundesländer würden sich bislang weigern, das Krankenhaustransparenzgesetz dort auf die Tagesordnung zu setzten. Zu diesem Vorwurf wollte sich am Donnerstag gegenüber der taz keines der angefragten Landesgesundheitsministerien äußern.

Einige kritisierten jedoch den Entwurf aus dem Gesundheitsministerium. Jörg Säuberlich, Pressesprecher des bayrische Gesundheitsministeriums, sagte der taz: „Wir unterstützen das Krankenhaustransparenzgesetz von Lauterbach nicht. Es war richtig, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen hat. Eine Pleitewelle droht im Übrigen dann, wenn die Krankenhäuser von der Bundesregierung keine raschen Finanzhilfen bekommen.“ Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Schleswig-Holstein sagte, die Länder seien grundsätzlich offen, an einem Kompromiss mitzuarbeiten, ein Entgegenkommen des Bundes sei aber bisher leider nicht zu erkennen.

Viele Kliniken in finanzieller Not

Armin Grau, Berichterstatter für Krankenhauspolitik bei den Grünen, kritisierte das Vorgehen der Länder: „Ich gehe weiterhin davon aus, dass der Vermittlungsausschuss zeitnah tagt und der Bundesrat im Februar einer Einigung zustimmen kann. Allen Beteiligten, einschließlich der CDU-geführten Bundesländer, muss klar sein, dass das Transparenzgesetz und die Krankenhausreform jetzt angesichts der schwierigen Situation der Krankenhäuser zeitnah beschlossen werden muss. Wir alle müssen unserer Verantwortung für die Krankenhäuser gerecht werden.“

Das Krankenhaustransparenzgesetz ist Teil der großen Krankenhausreform, mit der Lauterbach mehr Qualität und weniger Bürokratie in den Krankenhäusern erreichen will. Das deutsche Krankenhaussystem kostet zwar im internationalen Vergleich überdurchschnittlich viel Geld, die Qualität liegt aber insgesamt nur im Mittelfeld.

Vielen Kliniken geht es außerdem wirtschaftlich schlecht, der Personalmangel übt zusätzlichen Druck aus. Ein Ziel der Krankenhausreform ist deswegen, dass komplizierte Eingriffe nur in technisch und personell entsprechend ausgestatteten Kliniken stattfinden. Dafür soll die Finanzierung von Krankenhausleistungen umstrukturiert werden – um die Details kämpften der Bund und die für die Krankenhausplanung und Investitionskostenfinanzierung zuständigen Länder schon im vergangenen Jahr.

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