Urteil Parteienfinanzierung NPD: Ein Signal an Verfassungsfeinde

Die NPD darf nicht mehr staatlich finanziert werden. Nancy Faeser (SPD) begrüßt das Urteil. Christian Lindner (FDP) äußert sich zurückhaltender.

Nancy Faeser (SPD), Bundesministerin für Inneres und Heimat

„Unser demokratischer Staat finanziert keine Verfassungsfeinde“, kommentierte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) das Urteil Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

BERLIN taz | Parteiübergreifend haben Po­li­ti­ke­r*in­nen von Union bis Linke das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ausschluss der NPD (heute: „Die Heimat“) von der staatlichen Parteienfinanzierung begrüßt. Von der Entscheidung gehe ein klares Signal aus, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD): „Unser demokratischer Staat finanziert keine Verfassungsfeinde. Die Kräfte, die unsere Demokratie zersetzen und zerstören wollen, dürfen dafür keinen Cent an staatlichen Mitteln erhalten – weder direkt, noch indirekt durch steuerliche Begünstigungen.“

Auch wenn die verfassungsrechtlichen Hürden für künftige Verfahren hoch blieben, gebe es jetzt „ein weiteres Instrument zum Schutz unserer Demokratie“, so Faeser weiter: „Wir machen von den Instrumenten unserer wehrhaften Demokratie Gebrauch. Wir gehen entschieden gegen alle vor, die rechtsextremistischer Gewalt den Boden bereiten.“ Damit schlägt sie einen Bogen zur AfD, ohne diese namentlich zu nennen. Denn die aktuelle Frage ist, ob ein solches Instrument auch gegen die AfD angewendet werden könnte.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag seine Entscheidung verkündet, Die Heimat für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Die Partei missachte die freiheitlich-demokratische Grundordnung und sei in Zielen und Verhalten von Mitgliedern und Anhängern auf deren Beseitigung ausgerichtet, so die Begründung des Gerichts.

„Das Urteil heute zeigt: Unsere Demokratie ist wehrhaft, ihre Organe können gegen Extremisten und Verfassungsfeinde vorgehen – und tun das auch erfolgreich“, so Konstantin von Notz, Fraktionsvize der Grünen, zur taz. Im Kampf gegen Ex­tre­mis­t*in­nen könne der Rechtsstaat auf einen ganzen Werkzeugkoffer unterschiedlicher Instrumente zurückgreifen. Alle Verfassungsorgane seien aufgerufen, die Nutzung der jeweiligen Instrumente im Lichte aktueller Erkenntnisse sehr genau in Betracht zu ziehen und abzuwägen, welche wann tatsächlich Aussicht auf Erfolg hätten.

Zurückhaltender äußerte sich Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Parteien des demokratischen Zentrums sich einer unliebsamen Konkurrenz erwehren wollen, indem sie auf Mittel des Parteienrechts zurückgreifen. Das muss alles rechtlich sauber erfolgen“, sagte er der Welt.

Söder nennt Urteil „wegweisend“

CSU-Chef Markus Söder dagegen nannte das Urteil „wegweisend“: „Radikale Gruppen dürfen nicht noch staatliche Mittel für Werbemittel und Propaganda bekommen“, schrieb Söder auf X. Das Urteil könne auch „eine Blaupause“ für die AfD sein“. Schon im Vorfeld des Urteils hatte er die Streichung der staatlichen Parteienfinanzierung für die AfD ins Gespräch gebracht – auch als Alternative zu einem AfD-Verbotsverfahren.

Es wäre aber ein Trugschluss zu glauben, dass der Ausschluss von der Parteienfinanzierung das leichtere Verfahren ist. In beiden Fällen muss das Bundesverfassungsgericht es als erwiesen ansehen, dass die entsprechende Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung überwinden will.

„Das Urteil ist glasklar und zeigt die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie“, meint auch Martina Renner, Bundestagsabgeordnete der Linken. Trotz sinkender Bedeutung der NPD bleibe es richtig, dass der Staat nicht diejenigen finanziert, die aufgrund ihrer Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus erwiesen verfassungsfeindlich seien. Jetzt brauche es eine „politisch-juristische Debatte“, ob dieses Instrument auch gegen die AfD tauglich ist. „Nicht als Alternative zum Verbot, sondern als flankierende Maßnahme.“

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