URTEIL ZUR ARBEIT
: Stalker müssen mit Kündigung rechnen

ERFURT | Wer Arbeitskollegen belästigt und bedrängt, muss nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen. In einem Stalkingfall hatte ein hessischer Verwaltungsangestellter eine Leiharbeiterin mit E-Mails, mit Anrufen sowie dienstlich nicht begründeten Besuchen in ihrem Büro „in unerträglicher Art und Weise belästigt“. Ein solches Verhalten könne eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, entschied der Zweite Senat, wie das Gericht mitteilte. (AZ: 2 AZR 258/11) (dpa)