Verwaltungsgericht hat entschieden: Junge Alternative ist rechtsextrem

Der Verfassungsschutz darf die AfD-Nachwuchsorganisation als erwiesen rechtsextrem einstufen.

Protestzug der Jungen Alternative, mit einem Banner fordern sie die Remigration

Offen rassistisch unterwegs: Demonstration der Jungen Alternative in Erfurt im Oktober 2023 Foto: Jacob Schröter/imago

BERLIN/KARLSRUHE taz | Es ist eine weitere Niederlage der AfD vor Gericht: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Junge Alternative (JA), die Nachwuchsorganisation der Partei, als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und entsprechend behandeln. Das hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren entschieden und einen Antrag von AfD und JA auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt. Das Urteil in der Hauptsache steht noch aus.

Das BfV hatte im April 2023 entschieden, die JA vom rechtsextremen Verdachtsfall auf eine gesichert rechtsextreme Bestrebung hochzustufen. Dagegen hatten AfD und JA geklagt und zugleich einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt. Diesen hat das Gericht jetzt abgelehnt, die Begründung umfasst 70 Seiten.

In der so genannten summarischen Prüfung, die einer Eilentscheidung zugrunde liegt, kommt das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis, dass es sich bei der JA um eine gesichert extremistische Bestrebung handelt. Dies folge, so heißt es in der Presserklärung des Gerichts, zunächst aus dem Umstand, dass die JA einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff vertritt.

Der „Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand“ und nach Möglichkeit der Ausschluss „ethnisch Fremder“ sei eine zentrale politische Vorstellung der JA. „Dies stellt einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar“, so das Gericht.

Pauschale Herabwürdigung

„Diese umfasst die prinzipielle Gleichheit aller Menschen, die, ungeachtet aller tatsächlich bestehenden Unterschiede, bei rassisch motivierter Diskriminierung sowie bei der Behandlung von Personen als Menschen zweiter Klasse beeinträchtigt wird.“ Das Grundgesetz kenne keinen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Volksbegriff.

Hinzu komme bei der JA eine „fortgeführte massive ausländer- und insbesondere islam- und muslimfeindliche Agitation“. Geflüchtete und Mi­gran­t*in­nen würden pauschal verdächtigt und herabgewürdigt.

Auch agitiere die JA auf Bundes-, Landes- und Kreisebene gegen das Demokratieprinzip. Sie setze die Bundesrepublik Deutschland mit Diktaturen, insbesondere dem NS-Regime und der DDR, gleich. Zudem führt das Gericht die Verbindungen der JA zu der ebenfalls als gesichert rechtsextrem eingestuften Identitären Bewegung als Begründung an.

Gegen den Beschluss können AfD und JA vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde einlegen. Das OVG will Mitte März über zahlreiche Klagen der AfD verhandeln, unter anderem auch gegen die Einstufung der JA als Verdachtsfall, also die Vorstufe der jetzigen Einstufung.

Auch in BaWü gescheitert

Die Kölner Entscheidung dürfte die Diskussion um ein mögliches Verbot der Jungen Alternative weiter anfachen. Unter anderem Grünen-Chef Omid Nouripour hatte sich für ein solches Verbot ausgesprochen. Geht man davon aus, dass die JA eine eigenständige Organisation und nicht Teil der Partei ist, wäre ein Verbot deutlich einfacher. In diesem Fall ist nicht das Bundesverfassungsgericht zuständig, sondern Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) könnte das Verbot verhängen.

In Baden-Württemberg ist die AfD derweil daran gescheitert, Vertreter in das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung zu klagen. Das Gremium soll die Überparteilichkeit der Bildungseinrichtung sicherstellen, der Landtag wählt 17 Vertreter aus seinen Reihen, außerdem werden 7 Sachverständige berufen.

Bisher regelte die Geschäftsordnung des Landtags, dass die Fraktionen entsprechend dem Kräfteverhältnis im Parlament in dem Kuratorium vertreten sind. 2021 bekamen aber verschiedene von der AfD vorgeschlagene Kandidaten im Landtag keine Mehrheit. Die AfD sah ihre Rechte zur Kontrolle der Regierung verletzt und klagte.

Die Verfassungsrichter haben jetzt anders entschieden. Die Aufgaben der Landeszentrale seien keine von der Landesverfassung zugewiesenen Aufgaben, deshalb dürfte der Landtag in freier Wahl bestimmen. AfD-Fraktionschef Anton Baron nannte die Entscheidung einen „Demokratiebruch“. SPD-Fraktionschef Sascha Binder dagegen begrüßte das Urteil: „Es stärkt die Demokratie.“

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