CDU will Abkehr vom Bürgergeld

Die CDU beschließt Konzept zu Sozialstaatsreform: Diese beinhalten schärfere Sanktionen

Die CDU will die Regeln für den Bezug staatlicher Zahlungen an Menschen ohne Arbeit deutlich verschärfen. Einstimmig verabschiedete der CDU-Bundesvorstand am Montag in Berlin ein Konzept zu einer tiefgreifenden Reform des Sozialstaats, wie Generalsekretär Carsten Linnemann sagte. Das Bürgergeld soll demnach in seiner jetzigen Form abgeschafft werden. So genannte Totalverweigerer, die die Annahme einer zumutbaren Arbeit ablehnen, sollen keine Zahlungen mehr bekommen. Im Kern sehe das Konzept vor, dass Menschen, „die arbeiten können, auch arbeiten gehen müssen, ansonsten entfallen Sozialleistungen“, sagte Linnemann. „Wir gehen davon aus, dass Totalverweigerer keine Unterstützungsleistungen benötigen.“ Der Terminus „Bürgergeld“ solle abgeschafft und durch den Begriff „neue Grundsicherung“ ersetzt werden. Er verwies auf den anhaltenden Arbeitskräftemangel, der das Wirtschaftswachstum ausbremse. Aus diesem Grund müsse der Staat stärker als bislang mögliche Arbeitskräfte mobilisieren. Zudem verwies er auf die nachlassende Akzeptanz des Bürgergelds.

Der Ampel wird eine „schlechte Sozialpolitik“ bescheinigt. Diese „alimentiert und lähmt“ die Menschen, die Bereitschaft zur Solidarität werde geschwächt. Die „große Mehrheit der Menschen in der Grundsicherung“ wolle arbeiten und versuche, das System zu verlassen. „Diese Menschen, die unsere Hilfe wirklich brauchen, müssen wir besser unterstützen“, heißt es in dem CDU-Konzept weiter. „Eine Minderheit, die sich nicht an die Regeln hält beziehungsweise diese ausnutzt, bringt das gesamte System in Verruf.“ Sanktionen sollten „schneller, einfacher und unbürokratischer“ durchgesetzt werden. Wenn ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger eine zumutbare Arbeit ablehne, solle künftig „davon ausgegangen werden, dass er nicht bedürftig ist – ein Anspruch auf Grundsicherung besteht dann nicht mehr“. Zudem soll künftig jeder, der zu Terminen im Jobcenter „ohne sachlichen Grund wiederholt nicht erscheint, zunächst keine Leistungen mehr bekommen“. Auch die Vermögensregelungen sollen verschärft werden. Die CDU will die Karenzzeit von zwölf Monaten abschaffen und wieder eine Vermögensprüfung vornehmen. Die Grenzen für das sogenannte Schonvermögen sollen gesenkt werden.

Die kirchlichen Sozialverbände Diakonie und Caritas kritisierten CDU-Pläne. „Das ist verantwortungslos“, sagte Diakonie-Vorstand Maria Loheide am Montag. Viele Menschen hätten mit erheblichen Problemen zu kämpfen und benötigen wirksame Unterstützung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. „Die ständigen Debatten über Sanktionen auf dem Rücken der Schwächsten gehen an der Realität vorbei“, rügte die Vorständin. Der Deutsche Caritasverband forderte eine faktenbasierte Debatte über die Zukunft der sozialen Sicherung. „Ein Großteil der Grundsicherungsempfänger ist entweder nicht erwerbsfähig oder steht dem Arbeitsmarkt derzeit nicht zur Verfügung“, sagte Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. Sie verwies auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit vom Februar 2024: Danach ist für 700.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (18 Prozent) eine Arbeit derzeit nicht zumutbar, weil sie zum Beispiel kleine Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder zur Schule gehen. (dpa, epd)

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