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Wenn eine Person einen Boykott fordert, ist das eine Meinungsäußerung; wenn eine staatliche Institution sie dafür sanktioniert mit Entzug einer Gast­professur, ist das ein Akt der Zensur – die beginnt dann, wenn man sein Recht auf freie Meinungsäußerung aus Sorge um Konsequenzen nicht mehr ausüben kann.

O.F. zu „Ausladung von Nancy Fraser: Rost an der liberalen Demokratie. Die neue Cancel Culture mit Schwerpunkt gegen linke Jüdinnen ist selbstbeschädigend.“ taz.de vom 15. 4. 24