Garzweiler-Gegner klagen weiter

Am Dienstag entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster über eine Klage von Umweltschützern gegen Garzweiler II: „Braunkohle ist der Klimakiller Nummer eins.“ RWE hält die Kritik für abwegig

VON ULLA JASPER

Am kommenden Dienstag verhandelt das Oberverwaltungsgericht Münster eine Berufungsklage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen den Rahmenbetriebsplan im Braunkohlerevier Garzweiler.

Mit der Klage setzt sich der seit fast zwei Jahrzehnten andauernde Streit um die Erschließung des neuen Braunkohletagebaus zwischen Aachen und Mönchengladbach fort. 1995 hatte die SPD-Landesregierung der Rheinbraun AG, heute RWE Power, die Genehmigung zum Aufschluss des Gebiets erteilt. Auf einer Fläche von 48 Quadratkilometern sollen bis zum Jahr 2045 insgesamt etwa 1,3 Milliarden Tonnen Kohle gewonnen werden. Der Rahmenbetriebsplan schreibt vor, welche Maßnahmen von der anfänglichen Entwässerung des Gebiets bis zur abschließenden Verfüllung im Jahr 2045 von den Tagebaubetreibern umgesetzt werden müssen.

Das gesamte Projekt ist jedoch energie- und umweltpolitisch höchst umstritten. Umweltschützer kritisieren, dass es für den fortgesetzten Braunkohleabbau keine energiewirtschaftliche Notwendigkeit gebe. „Braunkohle ist der Klimakiller Nummer eins. Wenn nun in den nächsten Jahren 1,3 Milliarden Tonnen Braunkohle zusätzlich verstromt werden, sind die Klimaschutzverpflichtungen NRWs reine Makulatur“, erklärt BUND-Geschäftsführer Dirk Jansen. Zudem schädige die massive Absenkung des Grundwasserspiegels die Natur für mehrere hundert Jahre. Jährlich müssen rund 150 Millionen Kubikmeter Grundwasser aus dem Gebiet abgepumpt werden.

Dass zudem 7.800 Menschen zwangsweise umziehen müssen, um Platz für die Bagger zu machen, rechtfertigt RWE mit den „übergeordneten Interessen“, die die Gesellschaft am Kohleabbau habe. Für Umweltschützer Jansen ein anachronistisches Argument: „Im vergangenen Jahrhundert mag das noch so gewesen sein, weil die Braunkohle da noch zur Sicherung der Energieversorgung notwendig war, aber das ist längst Geschichte.“ Der Schutz der Umwelt sei heute das vorrangige Interesse der Bevölkerung, sagt der BUND – und klagt gegen die Pläne.

Eine erste Klage war jedoch im Dezember 2001 vor dem Verwaltungsgericht Aachen gescheitert. Damals waren die Umweltschützer gemeinsam mit betroffenen Kommunen und Anwohnern gegen den Rahmenbetriebsplan vor Gericht gezogen, aber gescheitert. Am Dienstag soll nun über die Berufung entschieden werden. Die Tagebaugegner stützen sich darin auf drei wesentliche Punkte: Zum einen gebe es keine Umweltverträglichkeitsprüfung, die den Tagebau für unbedenklich erklärt; zudem verstoße der Rahmenbetriebsplan an mehreren Stellen gegen geltendes Umweltrecht. Und drittens werde mit dem Plan direkt in die Eigentumsrechte der Anwohner eingegriffen.

Ob der BUND mit der Klage erfolgreich sein wird, erscheint dennoch zweifelhaft. Bisher sind fast alle Verfahren gegen Garzweiler vor den Gerichten gescheitert. Und RWE gibt sich zuversichtlich, auch diesmal erfolgreich zu sein. „Wir haben alle Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht. Jetzt muss das Gericht sie nach Recht und Gesetz prüfen“, erklärt Unternehmenssprecher Manfred Lang. Die grundsätzliche Kritik der Umweltschützer am fortgesetzten Braunkohleabbau hält der Energiekonzern ohnehin für „abwegig“: „Wir sind überzeugt, dass die heimische Braunkohle als Energieträger zukunftsfähig ist“, so Lang. Man habe in diesem Punkt bisher auch immer die volle Unterstützung der Landesregierung gehabt.

Die Umweltschützer hoffen dennoch weiter darauf, dass Garzweiler II am Dienstag einen Rückschlag erleidet und noch aufgehalten werden kann. Jansen: „Man darf einfach nicht vergessen, dass Garzweiler II bisher nur ein virtuelles Loch ist.“